Zimmer & Preise
Es gibt Hotelzimmer, in denen man sich von Anfang an wohl fühlt. Zimmer, die
Wärme und Geborgenheit ausstrahlen und gleichzeitig alles bieten, was man
erwartet. Und wenn Sie das Fenster öffnen, zaubert der grandiose Ausblick ein
Lächeln in Ihr Gesicht.
Unser Haus verfügt über 39 Betten, davon 7 Einzelzimmer und 15 Doppelzimmer
und 2 Einzelzimmer mit Dusche, jeweils eigener Toilette auf dem Gang. Außerdem
stehen Ihnen ein Leseraum, 2 Fernsehräume mit Satelliten-TV sowie ein großer
Garten zur Verfügung. Auch Gruppen sind bei uns herzlich willkommen. Gemütliche
Zimmer mit Dusche, Fön, WC und Balkon (TV auf Anfrage) sorgen dafür, dass Sie
Ihren Aufenthalt in unserem Hause in bester Erinnerung behalten werden.
Unweit von unserem Haus befindet sich eine Wassertretanlage, eine tolle
Erfrischung an heißen Tagen, ein Grillplatz und ein Waldspielplatz für unsere
kleinen Gäste.
Seit Ende 2008 heizen wir unser Haus mit einem Scheitholzkessel und einer 40qm
Solaranlage. Für die Umwelt, und Ihr wohl.
Unsere Preise ab 2022
Motorradfahrer
bitte hier klicken ...
Einzelübernachtung pro Person 40,00 €
Einzelübernachtung Einzelzimmer; 45,00€
Ab 2 Nächten: Übernachtung mit Frühstück pro Person und Nacht
Doppelzimmer mit Balkon/Dusche/Föhn/WC 38,00 € (Zimmer 76,00€)
Einzelzimmer mit Balkon/Dusche/Föhn/WC 43,00 €
Ab 3 Nächten: Halbpension pro Person und Nacht
Doppelzimmer mit Balkon/Dusche/Föhn/WC 46,00 € (Zimmer 92,00€)
Einzelzimmer mit Balkon/Dusche/Föhn/WC 51,00 €
Hunde pro Tag 5,00 €
Alle unsere Preise beinhalten nach dem neuen Steuergesetz
den Business –Zuschlag von 1.00 € für freies Wlan und Parkplatz…..
„Bikerwochenende"/ Wanderwochenende
2 x Übernachtung mit Halbpension
davon 1x Grillabend mit Lagerfeuer(Grillen nur bei schönem Wetter)
Bei schlechtem Wetter Räuberbuffet im Gasthaus…
inkl. Garage oder überdachter Stellplatz, Schrauberecke, Tourenvorschläge etc….
89,00€ pro Person. Ab 15 Personen. Einzelzimmerzuschlag 10,00€
„Waldfrieden Pauschale"
3 x Übernachtung mit Halbpension ( auch als
Bikerwochenende wandelbar)
133,00€ pro Person. Einzelzimmerzuschlag 15 €
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Gruppenangebot
Es muss sein :-)
Zu den Geschäbedingungen:
Stornierungssummen:
Bis 7 Tage kostenfrei;
Bis 3 Tage 50%
Unter 3 Tagen 70%
Rechtslage hierzu:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf der
Empfehlung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V.
1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Das heit, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des
Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch das Hotel ein
Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzanspräche
verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
(4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt.
(5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten
(6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme
der Leistungen des Hotels (No Show)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden
gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
(4) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für
Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.