Preisliste
Unsere Preise ab 2012
Gasthaus-Pension "Waldfrieden"
Halbpension pro Person:
Doppelzimmer mit Balkon/Dusche/WC 33,50 €
Einzelzimmer mit Balkon/Dusche/WC 34,00 €
Übernachtung mit Frühstück:
Doppelzimmer mit Balkon/Dusche/WC 31,00 € Hauspreis 26,50 €
Einzelzimmer mit Balkon/Dusche/WC 31,00 € Hauspreis 28,00 €
Einzelübernachtung pro Person 31,00 € Hauspreis 30,00 €
Hunde pro Tag 2,50 €
Fernseher mit Sat auf Anfrage, ohne Berechnung
Gasthaus Pension "Waldfrieden"
Wildensee 74
63863 Eschau
www.waldfrieden-beck.de
e-mail: info@waldfrieden-beck.de
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Gruppenangebot
"Wanderbares Wochenende"
2 x Übernachtung mit Halbpension
inkl. Lunchpaket und Kartenmaterial
65,00€ pro Person.
"Verlängertes Erhohlungs Wochenende im Spessart"
4 x Übernachtung mit Halbpension
inkl. Lunchpakete
130,00€ pro Person.
"Bikerwochenende"
2 x Übernachtung mit Halbpension
davon 1x Grillabend mit Lagerfeuer
65,00€ pro Person. Ab 10 Personen.
"Sommer-Wanderpauschale"
3 x Übernachtung mit Halbpension
inkl. Wanderlunchpakete
100,00€ pro Person.
Es muss sein :-)
Zu den Geschäbedingungen:
Stornierungssummen:
Bis 7 Tage kostenfrei;
Bis 3 Tage 50%
Unter 3 Tagen 70%
Rechtslage hierzu:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf der
Empfehlung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des
Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch das Hotel ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzanspräche
verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben
.
(4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt.
(5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten
(6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme
der Leistungen des Hotels (No Show)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur R¨cksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden
gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
(4) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühst¨ck, 70 % für
Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Zimmer
Zimmer Gasthof Waldfrieden!!
Es gibt Hotelzimmer, in denen man sich von Anfang an wohl fühlt. Zimmer, die Wärme und Geborgenheit ausstrahlen und gleichzeitig alles bieten, was man erwartet. Und wenn Sie das Fenster öffnen, zaubert der grandiose Ausblick ein Lächeln in Ihr Gesicht. Preisliste
Unser Haus
Information zum Gasthof Waldfrieden!!
Rustikale Gasträume laden zum verweilen ein. Hier gibt es einen kleinen Ausschnitt unserer Abwechslungsreiche Speisekarte, die jedem Gaumen entgegen kommt. Schaun Sie sich auch unbedingt den Hausplan an. Gerne machen wir auch Speisen für Ihre nächste Feier. Partyservice
Gästebuch
bitte beachten Sie
Das Gästebuch dient ausschließlich dem Austausch von Informationen oder das hinterlassen von Grüßen. Beiträge, die dazu dienen, andere zu denunzieren (Beleidigungen, Hetze und anderes Material, welches andere Mitglieder verleumdet oder bedroht) sind verboten. Beleidigungen sind Ermessenssache des Beleidigten, Vorsicht mit Ironie und Sarkasmus!